Allgemeine Geschäftsbedingungen für Käufer

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Käufer in Österreich

(AGB für den Kauf eines Wohnmobils über Motorhome Depot Österreich)

Dies sind die allgemeinen Geschäftsbedingungen („die Bedingungen“) für den Kauf eines Wohnmobils über Kaufverträge, die durch Motorhome Depot Österreich vermittelt werden. Diese Bedingungen werden von allen Master-Franchisenehmern und Franchisenehmern von Motorhome Depot in Österreich verwendet. Bitte lesen Sie diese Bedingungen sorgfältig durch, bevor Sie den Vertrag abschließen. Falls Sie Fragen zum Vertrag oder zu diesen Bedingungen haben, kontaktieren Sie uns bitte – wir beantworten diese gerne. Diese Bedingungen gelten unter Ausschluss aller anderen Bedingungen, die Sie auferlegen oder einbeziehen möchten oder die durch Handelsbrauch, Gepflogenheit, Praxis oder Geschäftsverlauf impliziert werden.


§ 1 Das Wohnmobil

(1) Kaufgegenstand ist das auf dem Bestellformular bezeichnete Wohnmobil.

(2) Jegliche Angaben zum Alter des Wohnmobils beziehen sich auf das Jahr der Erstzulassung.


§ 2 Verkaufsgrundlage

(1) Der Verkäufer wird beim Verkauf durch den Makler vertreten.

(2) Der Verkäufer verkauft sein Privatfahrzeug und handelt als Verbraucher.

(3) Der Verkäufer sichert dem Käufer zu, dass er der rechtmäßige Eigentümer ist oder vom Eigentümer bevollmächtigt wurde und das Wohnmobil lastenfrei übergeben wird.


§ 3 Zahlung der Anzahlung und des Kaufpreises

(1) Der Kaufpreis ist sofort nach Vertragsabschluss fällig.

(2) Die Zahlung erfolgt auf ein vom Makler benanntes Treuhandkonto. Die Auszahlung an den Verkäufer erfolgt erst nach Unterzeichnung des Übergabeprotokolls oder schriftlicher Zustimmung des Käufers.


§ 4 Abholung des Wohnmobils

(1) Der Käufer hat das Wohnmobil auf eigene Kosten binnen 7 Tagen ab Vertragsdatum abzuholen.

(2) Eine Abholung ist nur nach vollständiger Zahlung des Kaufpreises zulässig. Erfolgt die Abholung nicht fristgerecht, trägt der Käufer die Lager- und Versicherungskosten.


§ 5 Eigentum und Risiko

(1) Das Eigentum geht erst nach vollständiger Zahlung und Unterzeichnung des Übergabeprotokolls über.

(2) Das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung geht mit Abholung oder Annahmeverzug auf den Käufer über.

(3) Der Käufer ist für die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften hinsichtlich Zulassung, Versicherung und Nutzung des Wohnmobils verantwortlich.


§ 6 Haftungsbeschränkung

(1) Die Parteien haften unbeschränkt bei:

a) Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
b) übernommenen Garantien
c) arglistigem Verschweigen von Mängeln
d) Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf typische, vorhersehbare Schäden beschränkt.

(3) Diese Beschränkungen gelten auch gegenüber Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen.


§ 7 Gewährleistung

Das Wohnmobil wird unter Ausschluss der Haftung für Sach- und Rechtsmängel verkauft. Der Ausschluss gilt nicht bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung oder bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.


§ 8 Vertragsverletzung durch den Käufer

Bei Nichtzahlung oder -abholung kann der Makler im Namen des Verkäufers folgende Maßnahmen ergreifen:

a) rechtliche Schritte wegen Vertragsverletzung einleiten
b) vom Vertrag zurücktreten
c) das Wohnmobil erneut verkaufen (privat oder öffentlich) und die Differenz zum ursprünglichen Kaufpreis sowie Kosten vom Käufer verlangen
d) Lagerung und Versicherung auf Kosten des Käufers veranlassen
e) Verzugszinsen von 4 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Österreichischen Nationalbank (OeNB) pro Monat berechnen
f) das Wohnmobil zurückbehalten bis zur vollständigen Zahlung


§ 9 Datenschutz

(1) Der Makler verpflichtet sich zur Einhaltung der DSGVO und schützt die persönlichen Daten der Kunden.

(2) Zur Vertragserfüllung gibt der Makler Name, Adresse, E-Mail und Telefonnummer an den Verkäufer weiter.


§ 10 Änderungen

(1) Wir behalten uns das Recht vor, diese Bedingungen bei Bedarf anzupassen.

(2) Maßgeblich sind die Bedingungen, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gelten.


§ 11 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Dieser Vertrag unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Maklers in Österreich.

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