Wer in Österreich ein Wohnmobil besitzt oder eines anschaffen möchte, stößt früher oder später auf zwei wichtige Begriffe: das höchste zulässige Gesamtgewicht (hzG) und die technisch zulässige Gesamtmasse (tzG). Obwohl sie ähnlich klingen, sind sie rechtlich und praktisch klar voneinander zu unterscheiden – und für Eigentümer essenziell zu verstehen.
1. Was ist das „höchste zulässige Gesamtgewicht“?
Das höchste zulässige Gesamtgewicht ist der Wert, der in den Zulassungspapieren (Zulassungsschein Teil 1 bzw. COC-Papier) eines Fahrzeugs eingetragen ist. Es bezeichnet das maximale Gewicht, das ein Fahrzeug inklusive Insassen, Gepäck, Wasser, Treibstoff und Zubehör auf die Waage bringen darf – legal im Straßenverkehr.
Dieser Wert ist rechtlich bindend: Wird er überschritten, drohen Strafen, Punkte oder sogar Stilllegung bei Kontrollen.
2. Was bedeutet „technisch zulässige Gesamtmasse“?
Die technisch zulässige Gesamtmasse beschreibt das, was der Hersteller dem Fahrzeug technisch zutraut. Sie kann – und ist oft – höher als das eingetragene maximale Gesamtgewicht. Dieser Wert basiert auf technischen Faktoren wie Fahrgestell, Achslasten und Bremsleistung.
Beispiel: Ein Wohnmobil hat eine technisch zulässige Gesamtmasse von 4.250 kg, ist aber in Österreich auf 3.500 kg zugelassen, damit es noch mit einem B-Führerschein gefahren werden darf.
3. Warum gibt es zwei unterschiedliche Werte?
Häufig wird das Wohnmobil aus rechtlichen oder steuerlichen Gründen (z. B. Führerscheinklasse B bis 3,5 t oder Mautklassen) auf ein niedrigeres Gewicht zugelassen, obwohl es technisch mehr aushalten könnte. Das ermöglicht mehr Flexibilität, schränkt aber die zulässige Zuladung ein.
4. Worauf müssen Eigentümer achten?
Zuladung richtig berechnen
- Eigengewicht + Ausstattung + Wasser + Gasflaschen + Gepäck + Insassen → alles zählt zum Gesamtgewicht.
- Bei 3.500 kg hzG ist die tatsächliche Zuladung oft geringer als erwartet – manchmal nur 300–500 kg!
Überladung vermeiden
- Überladung wird in Österreich streng kontrolliert und kann teuer werden.
- Bereits ab 2–5 % Übergewicht sind Verwarnungen, ab 10–20 % auch Strafbescheide oder Fahrverbote möglich.
Auflastung prüfen
- Wer regelmäßig an die Gewichtsgrenze kommt, kann prüfen, ob eine technische Auflastung möglich ist.
- Voraussetzung: Das Fahrzeug muss auch technisch dafür ausgelegt sein (→ tzG).
- Nach erfolgreicher Auflastung: neue Eintragung nötig, evtl. Wechsel in andere Führerscheinklasse oder Mautgruppe.
5. Fazit
Der Unterschied zwischen höchstem zulässigem Gesamtgewicht und technisch zulässiger Gesamtmasse ist entscheidend für alle Wohnmobilbesitzer. Während die technisch zulässige Masse eine Art „Konstruktionsgrenze“ ist, entscheidet das eingetragene Gesamtgewicht darüber, wie viel tatsächlich geladen werden darf – und das ist im Alltag, beim Beladen, auf Reisen oder bei Kontrollen der ausschlaggebende Wert.
Unser Tipp: Immer mit einer mobilen Fahrzeugwaage oder an einer öffentlichen Waage kontrollieren – und bei Unsicherheiten mit dem Fahrzeughersteller oder einem Sachverständigen sprechen.